06.06.2017 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 der Gemei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Datum:
- Di, 06.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 40 mit der Gebietsbezeichnung „Strandklinik“ nach den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
- Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 40 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Strandklinik – genauer: die nördlich liegenden Ost- und Westflügel - auf dem Klinikgrundstück geschaffen werden. Durch die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Klinik“ gemäß § 11 (2) BauNVO soll dieses Planungsziel erreicht werden.
- Die Kosten des Planverfahrens trägt der Vorhabenträger. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten.
- Mit der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll das Büro Evers und Küssner | Stadtplaner aus Hamburg beauftragt werden.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
920,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
108,2 kB
|