06.06.2017 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 40 der Gemei...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im weiteren Verfahren sollten Fassadenvarianten überprüft werden und der Gemeinde vorgestellt werden. Unter Punkt 4 im Beschluss ist der Wortlaut „vorhabenbezogener“ zu streichen, da die Investoren einen einfachen Bebauungsplan wünschen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 40 mit der Gebietsbezeichnung „Strandklinik“ nach den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

  1. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 40 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Strandklinik genauer: die nördlich liegenden Ost- und Westflügel - auf dem Klinikgrundstück geschaffen werden. Durch die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Klinik“ gemäß § 11 (2) BauNVO soll dieses Planungsziel erreicht werden.

  1. Die Kosten des Planverfahrens trägt der Vorhabenträger. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten.

 

  1. Mit der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll das Büro Evers und Küssner | Stadtplaner  aus Hamburg beauftragt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage