11.05.2017 - 2.3 Lärmschutz B-Plan Nr. 36.1

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Ein Einwohner aus Wichmannsdorf hinterfragt die Planung einer Lärmschutzwand im B-Plan Nr. 36.1 – Kreisverkehr. Er meint, dass eine Lärmschutzwand nicht in der Planung zu erkennen ist. Er hat vor einer Woche eine E-Mail-Anfrage an das Bauamt geschickt, jedoch bis heute keine Antwort erhalten, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Hierüber ist er sehr erbost.

 

Herr Chr. Schmiedeberg informiert, dass die Auslegung erfolgt ist und Herr Steigmann ergänzt, dass auf jeden Fall etwas hinsichtlich des Lärmschutzes in den Planungsunterlagen enthalten sei.

 

Die Verwaltung wird gebeten, unbedingt in der Abwägung darauf zu achten, ob im südlichen Teil eine Lärmschutzwand aufgeführt ist.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Die Lärmschutzwand ist Bestandteil des Auslegungsplanes. Dies wurde dem Anfragenden persönlich vom Planungsbüro und der Verwaltung mitgeteilt.

 

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