11.05.2017 - 7 Beschluss zur Zulässigkeit des Widerspruchs zum...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grollmisch erklärt, dass er weiterhin dafür ist, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt werden solle. Diese Aussage stößt bei Herrn H.-O. Schmiedeberg auf Unverständnis, da er ja gerade eben gegen den Eilantrag der CDU-Fraktion gestimmt habe.

 

Herr Chr. Schmiedeberg lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

  1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. Das Bürgerbegehren ist auch nach nochmaliger Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzung unzulässig.
  2. Den Vertretungspersonen ist die Widerspruchsentscheidung zuzustellen.
  3. Die Rechtsaufsichtsbehörde ist über diesen Beschluss zu informieren.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

11

Zustimmung:

7

Ablehnung:

4

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Der Beschluss wurde entsprechend umgesetzt.

 

 

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