04.04.2017 - 5 Beschluss -Vereinbarung Durchführung Kompensati...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Bezüglich der Gestaltung des Kreisels an der katholischen Kirche berichtet die Verwaltung über das stattgefundene Gespräch mit dem SBA. Dem SBA liegt der Gestaltungsvorschlag nebst Kostenschätzung (ca. 40.000 EUR) der Stadt Klütz vor. Das SBA kann sich eine finanzielle Beteiligung von ca. 7.000 EUR vorstellen. Um einen Konsens zu erzielen, wird das SBA einen Vororttermin vorschlagen.

 

Hier geht es jedoch nicht um den Kreisel, sondern um die Wallbepfanzung.

 

Frau Ruhnke hat die existierende Skizze (Konzeptkollage) für eine Wallbepflanzung an Frau Ringel von PLANAKZENT weitergeleitet. Frau Ringel schlägt einen gemeinsamen vor Ort Termin zur Abstimmung der Gestaltung folgender Bereiche vor:

  1. Kreisel
  2. Wallbepflanzung OU Klütz
  3. Ortseingangsbereich Klütz

 

Die Ausschussmitglieder bedauern, dass das Planungsbüro heute nicht anwesend ist. Sie bitten darum, dass es zur nächsten Sitzung des WTU-Ausschusses eingeladen wird, um u.a. Möglichkeiten der Integration der großen Ortseingangsschilder ( Cortenstahlschilder) in die Wallbepflanzung zu eruieren. Wichtiges Kriterium bei der Auswahl der Bepflanzung ist der zukünftige Pflegeaufwand.

 

Die Verwaltung soll folgendes klären:

Wo genau beginnt und endet die Wallbepflanzung?

Welcher flächenmäßige Anteil des Walls wurde auf Wunsch der Stadt Klütz hergestellt und wo genau befindet sich dieser (insgesamt ca. 440 m lang, davon ca. 300 m SBA und 140 m Stadt Klütz – bzw. insgesamt ca. 1.600 m², davon ca. 1.280 m² SBA und ca. 320 m² Stadt Klütz)?

Diesbezüglich soll sich mit Frau Ringel von PLANAKZENT in Verbindung gesetzt werden.

 

Zu der vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem SBA und der Stadt Klütz über die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen merken die Ausschussmitglieder an, dass es einer Ergänzung bzgl. einer Regelung bedarf, was passiert, wenn die Maßnahmen teurer wird als veranschlagt, da die Preise erst nach einer Ausschreibung feststehen . Desweiteren fehlen die Anlagen zur Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche.

 

Bis zur Klärung der noch offenen Fragen wird der Beschlussvorschlag einstimmig zurückgestellt. 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

davon anwesend:

 

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Enthaltung:

 

Befangenheit:

 

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

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Anlagen zur Vorlage