04.04.2017 - 7 Stadtmobilia...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Die Verwaltung berichtet, dass lt. Aussage der LGE ca. 50.000 EUR aus der Städtebauförderung zur Verfügung stehen.

 

Frau Palm geht die einzelnen potentiellen Standorte für die Errichtung von Stadtmobiliar anhand einer Karte durch.

Tabelle siehe Anlage

 

Für eine mögliche Förderung kommen nur die Standorte innerhalb des Stadtsanierungsgebietes in Betracht.

 

Zusammenfassend könnte folgendes beantragt werden:

  2 Bänke in Sonderform,

ggf., wenn eine Förderung der Aufarbeitung / Nutzbarmachung der vorhandenen Gestelle möglich ist: 18 Bänke, davon 1 Sonderform

13 Papierkörbe

  4 Blumenkübel

  5 Fahrradanlehnbügel (wie am Literaturhaus)

 

Herr Ellenberg regt an, dass die auf dem alten Bauhofsgelände gelagerten Bänke aufgearbeitet werden könnten. Danach könnten diese an den festgelegten Standorten aufgestellt werden. Auf der nächsten Stadtvertretersitzung wird entschieden, ob für 3 Monate eine Stelle im Bauhof besetzt wird. Diese Person könnte die Bänke aufarbeiten.

Die vorhandenen Gestelle sollten mit Lärchenholzbohlen belegt werden und insgesamt mit einem satten Dunkelgrün gestrichen / druckimprägniert werden.( Konstruktionsdruckholz)

 

Die Verwaltung erklärt, dass Städtebaufördermittel nicht für die Aufarbeitung der Bänke eingesetzt werden können.

 

Des Weiteren regt Herr Ellenberg an, dass alle Abfallbehälter im Stadtgebiet einheitlich gestaltet werden sollten. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass die Mülltüten nicht auf den ersten Blick sichtbar sind und die Papierkörbe verankert werden. Die beiden vorgelegten Gestaltungsbeispiele werden wohlwollend aufgenommen. Dem schließen sich die anderen Ausschussmitglieder an.

 

Die Gestaltung der Blumenkübel sollte sich an dem vorliegenden Angebot der Fa. Rawe orientieren.

 

Die Verwaltung soll klären, welche Angaben für eine Fördermittelbeantragung benötigt werden. Ist es u.a. ausreichend, wenn die bereits von Frau Ruhnke herausgesuchten ersten Kostenvoranschläge als Grundlage dienen?

 

Auf der nächsten Sitzung wird das Thema weiter vertieft.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

davon anwesend:

 

Zustimmung:

 

Ablehnung:

 

Enthaltung:

 

Befangenheit:

 

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

 

Die Thematik wird auf der nächsten Sitzung des WTU weiterbehandelt