01.03.2017 - 16 gemeindliches Einvernehmen nach §36 Abs. 1 Bau ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den ursprünglichen Standort für den Ersatzneubau der KiTa in Hohenkirchen um einige Meter zu verschieben und die notwendigen Stellplätze provisorisch am Ende des Wendekreises anzuordnen. Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 Abs. 1 Bau GB in Verbindung mit den §§ 33 bis 35 BauGB soll erteilt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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