28.02.2017 - 7 3. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Stellshage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Maria Schultz
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Damshagen
- Datum:
- Di, 28.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Damshagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen fasst den Beschluss zur Aufstellung der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Gutshaus Stellshagen der Gemeinde Damshagen. Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses hinzuweisen.
- Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.4 Gutshaus Stellshagen wird wie folgt begrenzt:
- Im Norden:durch das Gebiet SOS 1 mit dem Gutshaus und dem begleitenden Bettenhaus mit Shops,
- Im Südosten: durch den Weg Richtung Norden nach Klütz (Schloss Botmer),
- Im Westen: durch den Zufahrtsweg zum Gutshaus.
- Die Planungsziele bestehen in der Festsetzung eines Sondergebietes nach § 11 BauVNO für die Herstellung eines Rezeptionsgebäudes. Anstelle der bisherigen Nutzungen ist die Errichtung einer Rezeption mit Büros, Empfang und Gäste-WC´s vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind die Rücknahme von Grünflächen und der Rückbau eines Gastanks, der zukünftig nicht mehr notwendig ist, zu regeln.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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