18.01.2017 - 4 Erneute Beratung über Widerspruch der Gemeinde ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Krüger informiert die Gemeindevertreter über die Hintergründe, weshalb diese Dringlichkeitssitzung anzusetzen war und übergibt sodann das Wort an Herrn Anders. Dieser führt aus, dass er um eine erneute Beratung gebeten hat, da er neue Erkenntnisse nach einem Gespräch mit verschiedenen Mitgliedern des Amtsauschusses gewonnen hat und tätigt weitergehende Ausführungen.

 

Dem Amtsvorstehen, Herrn Gerhard Rappen, wird einstimmig das Rederecht erteilt. Herr Rappen informiert die anwesenden Gemeindevertreter ausführlich über die im Amtsausschuss angestrebten Beschlüsse hinsichtlich der Sanierung des Amtsgebäudes und des Stellenplanes.

 

Es kommt zu einer regen Diskussion der Gemeindevertreter.

 

Herr Anders und auch Herr Heidmann sind sich einig, dass mit den jetzt vorliegenden Informationen, das Wohl der Gemeinde Damshagen nicht gefährdet ist und die Argumente im Widerspruch nicht mehr haltbar seien. Frau Duwe, wie auch Frau Oldenburg, sind der Auffassung, dass keine neuen Information vorliegen. Es wurde bereits von Frau Krüger in der Gemeindevertretung im Dezember hierüber berichtet.

 

Frau Krüger verliest den Beschlussvorschlag und lässt sodann abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt, den Widerspruch gegen die Beschlüsse des Amtsausschusses Klützer Winkel vom 10.01.2017 aufrecht zu erhalten. Der Widerspruch wird wie folgt begründet:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen sieht nach eingehender Beratung eine Gefährdung durch die gefassten Beschlüsse des Amtsausschusses, die wir nachfolgend begründen werden:

 

-          Die Planung der Sanierung des Amtsgebäudes ist sehr großzügig vorgenommen worden. Sicherlich sind Teile der geplanten Sanierung unstrittig und zwingend notwendig. Dies will die Gemeinde Damshagen keineswegs in Frage stellen.

Dennoch scheint das Gesamtprojekt zu groß angelegt. Fraglich ist dabei beispielsweise, ob die Barrierefreiheit zu fast 100% zwingend erforderlich ist? Barrierefreiheit ist durchaus wichtig, aber wirklich in allen Büros und im Archiv? Genauso wichtig ist sicherlich eine Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude bei der Einführung neuer energetischer Systeme anzusehen. Ist das jedoch in einem Amt, in dem sich ausgenommen von einer Gemeinde alle in der Haushaltskonsolidierung befinden, ratsam? Energetische Sanierung ist wichtig. Das ist sicherlich auch nicht strittig, aber das Ausmaß ist wohl so zu bemessen, dass keine Gefährdung gerade für die finanziell knapp bemessenen Gemeinden entsteht.

-          Die Sanierung des Amtsgebäudes soll durch eine 90%ige Förderung finanziert werden. Dadurch sind die Mittel zweckgebunden einzusetzen. Bereits in der Sitzung des Amtsausschuss am 21.11.2016 wurde diese Thematik angesprochen, allerdings nicht genauer diskutiert bzw. detailliert beantwortet.

Sowohl die Gemeinde Damshagen als auch die Gemeinde Zierow haben in ihren Gremien bereits über die Möglichkeiten eines Amtswechsels diskutiert und dies auch dem Amtsvorsteher und dem Amtsausschuss mitgeteilt. Die Gründe hierfür wurden mehrfach dargelegt. Sollten nunmehr diese Gemeinden und eventuell auch noch andere Gemeinden diesen Schritt gehen und einen Amtswechsel weiter verfolgen, steht nach Ansicht der Gemeinde Damshagen die Existenz des Amtes Klützer Winkel in Frage. Dadurch wäre auch die Funktion des Amtsgebäudes nicht mehr gegeben und die Zweckbindung der Fördermittel somit nicht mehr existent.

-          Die Gefährdung, die die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen für sich sieht, liegt in einer möglichen Rückforderung der ca. 2 Mio. Euro Fördermittel, die in einem solchen Fall auf alle Gemeinden zukommt. Das Gefährdungspotenzial ist aus Sicht der Gemeinde Damshagen nicht unbeachtlich, da es nunmehr mindestens zwei Gemeinden gibt, die über einen Amtswechsel intensiv nachdenken.

-          Da dieses Thema bereits im Amtsausschuss angesprochen wurde, sind wir der Meinung, dass keine ausreichende Information über mögliche Konsequenzen für die Gemeinden ausgereicht wurde, um den Grundsatzbeschluss über eine Sanierung in diesem Ausmaß zu fassen.

-          Bereits mehrfach hat die Gemeinde Damshagen Missstände in der Amtsverwaltung angesprochen, die leider bisher keinerlei Beachtung fanden und nicht behoben wurden. Bei einem kürzlich geführten Gespräch mit Amtsvorsteher und leitender Verwaltungsbeamten wurde alles nochmals angesprochen und die Ursachen aus Sicht der Gemeinde Damshagen aufgezeigt. Es wurde vereinbart und auch durch die Gemeindevertretung befürwortet, dass der nunmehr neuen Amtsleitung eine Chance zur Beseitigung der Missstände gewährt wird. Dadurch sind jedoch die Bestrebungen der Gemeinde Damshagen einen Amtswechsel anzustreben nicht gänzlich vom Tisch, sondern lediglich ruhend gestellt.

-          Im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen den Grundsatzbeschluss der Sanierung des Amtsgebäudes steht auch der Widerspruch gegen die Haushaltssatzung des Amtes für das Jahr 2017, da die Investition Bestandteil der Haushaltssatzung ist. Die Begründung dafür gilt entsprechend.

-          Weiterhin ist auch der Stellenplan, welcher auch Bestandteil der Haushaltssatzung ist, in Frage zu stellen. Dieser weist im Vergleich zum Jahr 2016 Veränderungen in 3 Positionen auf, die nicht durch Bemerkungen erläutert sind. Dem Amtsausschuss wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass keine aktuellen Stellenbewertungen vorliegen. Beamte hätten ein Anrecht auf Besetzung einer angemessenen Stelle. Dass dies in der Vergangenheit scheinbar nicht so erfolgte sei, begründet keine geänderte Darstellung des Stellenplanes. So müsse also eine Beamter mit A11 bzw. A13 auch eine solche Stelle im Stellenplan zugewiesen bekommen und nicht wie zuvor auf Stellen der A8/9 bzw. A12 eingesetzt werden.

Die Argumentation ist für die Gemeinde Damshagen durchaus nachvollziehbar, allerdings sind nunmehr im Stellenplan 2017 erhebliche Änderungen vorgenommen, die sich dann bei eventuellen Neubesetzungen nachteilig auf zukünftige Amtshaushalte auswirken. Es ist zwingend erforderlich, diese Stellen vor einer Neubesetzung neu zu bewerten und entsprechend einen geänderten Stellenplan zu beschließen. Dies hätte unserer Meinung nach in der Bemerkung festgehalten werden müssen, um das Risiko für das Amt und somit die Gemeinden zu verringern.

-          Sollten nunmehr wirklich keine aktuellen Stellenbewertungen vorliegen, müssen diese zwingend vorgenommen werden. Der Stellenplan ist dann entsprechend anzupassen bzw. Bemerkungen so zu hinterlegen, dass Neubesetzungen korrekt vorgenommen werden.

 

Zusammenfassend ist für die Gemeinde Damshagen der Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Amtsgebäudes nachteilig, bzw. kann das Wohl der Gemeinde gefährden. Zusätzlich, im Fall eines Amtswechsels, wird das aufnehmende Amt im Auseinandersetzungsverfahren finanziell belastet. Es hat in Vorbereitung dieser Beschlussfassung durch den Amtsausschuss keinerlei Informationen zur Zweckbindung und den daraus resultierenden Risiken und Konsequenzen gegeben. Die geänderte Darstellung des Stellenplanes birgt das Risiko zu hoch eingruppierter Nachbesetzungen und damit höherer Personalkosten für alle Gemeinden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

8

Zustimmung:

3

Ablehnung:

3

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

 

Somit ist der Beschluss abgelehnt.

 

Herr Grimm gibt zu bedenken, dass nicht darüber abgestimmt wurde, den Widerspruch zurückzunehmen, sondern lediglich darüber, ob der Widerspruch aufrechterhalten wird. Die Amtsverwaltung wird gebeten, zu überprüfen, wie in diesem Fall nun weiter vorzugehen ist.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Beschluss wurde zur Kenntnis genommen; im Amtsausschuss wurde durch den Amtsvorsteher berichtet.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3534&TOLFDNR=88848&selfaction=print