23.02.2017 - 2.2 Wohnsitz sachkundiger Einwohner

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Der gleiche Einwohner fragt an, ob der Sachstand betreffs eines Finanzausschussmitgliedes in der Gemeinde Hohenkirchen lediglich einen Nebenwohnsitz dort zu haben noch weiterhin besteht. Dieser antwortet auf die bestehende Frage und teilt mit, dass keine Änderungen vorliegen. Der Einwohner gibt der Protokollantin zu Protokoll, das dieses Ausschussmitglied aussagt, dass er mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde Hohenkirchen gemeldet ist. Herr Kutz greift diese Gegebenheit auf und ist bemüht dem Einwohner zu erklären, dass er sich hier in einer Einwohnerfragestunde befindet. Er geht dabei näher auf die Begrifflichkeit als Solche ein. Es kommt zu einer Diskussion zwischen dem Einwohner und einigen Finanzausschussmitgliedern. Der Bürgermeister verliest die zutreffende Passage aus der Niederschrift vom 05.01.2017 in dieser Angelegenheit und weist nochmals ausdrücklich daraufhin, dass der Einwohner sich bitte zur Klärung dieser Problematik an die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg als übergeordnete Instanz wenden möchte. Eine Klärung ist in diesem Fall nur auf einer höheren Ebene möglich.

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