17.01.2017 - 5 Mitteilungsvorlage zum B-Plan 8 (Alte Schmiede)...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Das Planungsbüro verteilt eine Vorlage mit den vorbesprochenen Details zur Gestaltung der B-Plan Flächen. Darüber hinaus hat Herr Kieslich noch einmal die zwingende Umsetzung bestimmter B-Plan Festsetzungen angesprochen. insbesondere des Wendhammers. Dieser ist Bestandteil der rechtswirksamen Satzung und ein Wegfall bedarf einer umfangreichen Satzungsänderung mit der entsprechenden Wartezeit.

Von der Klützer Straße aus soll die Empfehlung mit 30 km/h ausgesprochen werden. Hinter der Feuerwehr beginnt der verkehrsberuhigte Bereich. Die Ausfahrt in die Waldstraße wird aufgrund der beengten Torproblematik und der fehlenden Kurvenradien als Einbahnstraße ausgebildet.

Das Ingenieurbüro weist noch einmal auf die Löschwasserverträge mit dem Zweckverband hin. Der Hydrant in der Waldstraße liegt mit 47 m3/Stunde unter dem Wert von erforderlichen 48 m3/h. Zusätzlich wird zentral im Plangebiet eine Löschwasserentnahme am Spülpunkt der Wasserleitung möglich. Die Radien von 150 m werden somit sichergestellt.

Es wird ausgedehnt über die Ausbildung und Rechtsform der Planstraßen C und D (Anliegerstraßen) diskutiert. Aufgrund der Unwegbarkeiten in der Planstraße D sind beide Straßen gleich zu stellen und als öffentlicher Weg herzustellen. Das sichert ggf. später nachzurüstende Erschließungen und ggf. notwendige Instandsetzungsarbeiten. Der südliche Teil der Planstraße B bis zur Waldstraße soll in Asphalt ausgeführt werden. Der Wendehammer ist mit dem vorhandenen und noch aufzunehmenden Kopfsteinpflaster mit Verfugung herzustellen. Die nördliche Planstraße B, die Planstraßen C und D (Anliegerstraßen) sowie der Platz der Erholung sollen grau (in Anlehnung an den Asphalt) gepflastert werden. (einfache Mehrheit) Der Platz erhält zwei Bäume, zwei Bänke und einen Papierkorb. Die Felsenbirne an der Klützer Straße ist umzusetzen. Die angedachte Grünfläche an der Klützer Straße wird nicht ausgeführt (Mehrheitsbeschluss). Ein Anwohner spricht die Teilung und die Festsetzungen des B-Planes an. Aufgrund der Grundstücksnachfrage und des abgeschlossenen Satzungsverfahrens ist kein Gesprächsbedarf mehr gegeben. Die Straßenbeleuchtung erfolgt analog der jetzt vorhandenen Beleuchtungsanlage in der Zufahrt zur Alten Schmiede.

 

Aufgrund der Erstellung einer Mitteilungsvorlage erfolgt keine Beschlussfassung. Die heutigen Empfehlungen des Bauausschusses wird das Planungsbüro in die Vorlage für eine Beschlussfassung in der GV einarbeiten.

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Anlagen zur Vorlage