18.12.2017 - 14 Grundsatzbeschluss zur Umlegung der Gebühren de...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

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Das Amt hat Probleme mit der Einpflege von Daten und der Zuordnung des WBV und aus dem Kataster. Entweder muss die Software getauscht werden oder andere Lösungen gesucht werden, um den Arbeitsaufwand zu minimieren. Eine Alternative sieht die Verwaltung in der Integration in die Grundsteuer A und B. Die Vorlage wird intensiv diskutiert und es bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

 

Herr Anders formuliert einige Anmerkungen, die er in der nächsten Sitzung beantwortet haben möchte. Steuern sind etwas anderes als Gebühren. Die Gebühren werden regelmäßig angepasst und ziehen weitere Maßnahmen nach sich. Die Grundlagen unterscheiden sich bei Steuern und Gebühren und die Statistik wird verfälscht. Ist es verwaltungsrechtlich wirklich möglich, Gebühren in Steuern zu integrieren? Vom Amt muss in der nächsten Sitzung eine fachkundige Person teilnehmen um ggf. auch weitere Fragen zu beantworten.

 

Herr Anders stellt den Antrag, dass die Vorlage zur nächsten Gemeindevertretung zurückzustellen ist, dass ein sachkundiger Mitarbeiter der Verwaltung an der nächsten Gemeindevertretung teilnimmt und Auskunft über die offenen Fragen gibt.

 

Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage

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