19.07.2017 - 12 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Gremium:
- Gemeindevertretung Damshagen
- Datum:
- Mi, 19.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:
- Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen die Satzung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Damshagen für das Gutshaus Parin (bestehend aus zwei Teilbereichen) bestehend aus der Planzeichnung – Teil A, dem Text – Teil B sowie den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Die Satzung besteht aus zwei Teilbereichen.
Der Teilbereich 1 der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird wie folgt begrenzt:
-im Norden:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
-im Osten:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und vorhandene Bebauung
der Straße „Wirtschaftshof“,
-im Süden:durch eine Parkfläche vor dem Hotel Gutshaus Parin und straßen-
begleitenden Bäumen,
-im Westen:durch den vorhandenen Weg und den Teich sowie einer privaten
Grünfläche.
Der Teilbereich 2 der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 wird wie folgt begrenzt:
-im Norden:durch das Zirbenhaus des Hotels Gutshaus Parin,
-im Osten:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
-im Süden:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen,
-im Westen:durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der Satzung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Damshagen für das Gutshaus Parin durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen ist nach Genehmigung der 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Damshagen für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Parin gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung inklusive Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
6,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
191,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|