21.12.2017 - 7.1 Problematik Wohnen-Ferienwohnen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Frau Schultz erläutert, dass die Änderungen des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung vollzogen sind und dass der Erlass des Ministeriums vorliegt, wie mit der Gesetzesänderung umzugehen ist.

 

Die Stadt Klütz muss sich mit den einzelnen Ortslagen, insbesondere mit dem Stadtgebiet befassen, da die Gefahr der Umnutzung von Dauerwohnen in Ferienwohnen besteht, was nach neuer Gesetzeslage, insbesondere im ungeplanten Innenbereich, möglich ist. Die Stadtvertretung verständigte sich darauf, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst werden soll. Als Geltungsbereich wird das Rahmenplangebiet der Stadt Klütz angegeben. Dort soll die Problematik Wohnen/Ferienwohnen geklärt werden. Die Beschlussfassung der Stadtvertretung ist zeitnah erforderlich. Deshalb soll am 15. Januar 2018 zu diesem Tagesordnungspunkt eine Stadtvertretung durchgeführt werden.