21.12.2017 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 21.4 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Palm nimmt an der Sitzung teil. Es sind nun 6 von 9 Ausschussmitglieder anwesend.

 

Das Büro Mahnel und das Büro LOGOS sind verantwortlich für das Verkehrskonzept der Stadt Klütz. Sie werden sich bezüglich der Zuwegung zum Parkplatz Eisdiele abstimmen.

 

In dem Plan wird weiterhin eingearbeitet, dass für eine Nachnutzung des Parkplatzes auch eine Bebauung vorgesehen werden kann.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt folgendes:

  1. Der Geltungsbereich des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 21.4 wird wie folgt begrenzt:

-          nördlich:durch die Landesstraße (L 01) "An der Chaussee",

-          östlich:durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung am

"Reethausweg" Nr. 1, 2a, 2b, 5, 6, 11,

-          südlich:durch Flächen für die Landwirtschaft (Ackerflächen),

-          westlich:durch den Weg in Richtung Großenhof und Bössow bzw. durch das Grundstück An der Chaussee 1 "Dat oole Huus".

Die Planbereichsgrenzen sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

  1. Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

  1. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

6

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage