13.07.2017 - 11 Gestaltungssatzung Klüt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Zimmer erläutert den Grund der Vorlage der Gestaltungssatzung. Die Gestaltungssatzung bzw. deren 2. Änderung wurde im Zeitraum 2014/2015 bearbeitet. Lediglich der § 21 zur Gestaltung von Werbeanlagen wurde nicht bearbeitet, da dieser ersetzt werden soll, durch die von der Stadt Klütz zuarbeitende Werbesatzung. Da die Werbesatzung bislang noch nicht in Kraft ist, deshalb wird vorgeschlagen, die Gestaltungssatzung mit dem bestehenden § 21 „Werbeanlagen“ in Kraft zu setzen. Gleichzeitig soll festgelegt werden, dass der § 21 außer Kraft tritt, sobald die Werbesatzung der Stadt Klütz in Kraft tritt.

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem Entwurf zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Klütz zuzustimmen. Der § 21 der Satzung „Werbeanlagen“ bleibt Bestandteil der Änderungsatzung zur Gestaltungssatzung. Dieser Paragraf tritt außer Kraft, wenn die Werbesatzung der Stadt Klütz in Kraft tritt.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

8

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3503&TOLFDNR=92812&TOLFDNR=92812&selfaction=print