25.04.2017 - 14.3 Vorgärten im Thurow

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Nach der Begehung bzgl. des Bauherrenpreises Stadtsanierung wurde der Hinweis gegeben, dass die Vorgärten im Thurow sich im Eigentum der Stadt befinden. Herr Peters erörtert den Werdegang, warum die Vorgärten nebst Mauern und Hecken nicht schon an die Grundstückseigentümer übertragen worden sind. Er merkt an, dass die Eigentümer kurzfristig angefragt werden müssen, ob ein Kauf für sie denkbar wäre, da im Jahr 2017 noch die Möglichkeit besteht, die Vermessungskosten aus der Städtebauförderung finanziert zu bekommen. Die Stadtsanierung soll 2017 abgeschlossen werden. Sollten die Eigentümer/Anwohner mit dem Kauf nicht einverstanden sein bzw. kommt ein Kauf für sie nicht in Frage, ist zwingend zu klären, ob und wie die Verkehrssicherungspflicht geregelt werden kann.