25.04.2017 - 10 Bebauungsplan Nr. 27 der Stadt Klütz Wohlenber...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Zimmer merkt an, dass der Lebenslauf der Beschlussvorlage fehlt. Anschließend verliest Frau Zimmer den Lebenslauf der Beschlussvorlage. Sie gibt das Wort an Herrn Mahnel.

 

Herr Mahnel erörtert im Namen von Herrn Heidenreich, Vorhabenträger, die Beschlussvorlage. Herrn Heidenreich wird ebenfalls Rederecht erteilt, um seine Konfliktpunkte darzulegen. Herr Heidenreich plädiert dafür, dass die gesamte Umgehungsstraße nicht gleich mit geplant werden soll, es würde zu zeitlichen Verzögerungen im Genehmigungsverfahren kommen. Es sprechen wirtschaftliche Argumente dagegen, den vorderen B-Planbereich zeitnahe zu realisieren.

 

Es wird der Antrag gestellt, eine Teilung des B-Planes Nr. 27 vorzunehmen und in zwei Abschnitten zu realisieren. Erster Teil Ferienhausgebiet mit zugehöriger Erschließungsstraße, zweiter Teil restliche Umgehungsstraße ab B-Plangrenze.

 

Frau Zimmer lässt über den Antrag abstimmen.

 

Den Antrag auf B-Plan Teilung wird mit 1 Stimmenthaltung und 8 Ja-Stimmen zugestimmt.

 

Anschließend erörtert Herr Mahnel das Leitbild zur Nutzung und Gestaltung des B-Planes. Er geht auf die einzelnen Punkte ausführlich ein. Zum Punkt 2.1 tätigt Frau Zimmer folgende Fragen: Welche Straße als Alleen ausgebildet werden sollen. Hier erörtert Herr Mahnel das nur die Haupterschließungsstraße, (Umgehungsstraße) als Allee auszubilden ist. Anschließend kommt es zu einem Meinungsaustausch der Ausschussmitglieder. Herr Mahnel führt zu den Fragen folgendes aus: Die Grundstücksgrenzen sind noch nicht abschließend festgelegt. Zu den Stellplätzen beantwortet der Investor die Frage wie folgt: Es sollen zwei Stellplätze je Wohneinheit festgelegt werden, die auf dem eigenen Grundstück zu errichten sind. Zu den Farbgestaltungen äußert sich der Investor wie folgt: Dass rotbraun als Klinkerfarbe zu ergänzen ist. Eine Konkretisierung der Haupterschließungsstraße muss parallel im ersten Teil des B-Planes mit berücksichtigt werden. Die Festlegungen (wie z.B. der Lärmschutz) im ersten Teil des Bebauungsplanes sind so vorzunehmen, dass sich hieraus keine Sachverhalte ergeben, die der Genehmigungsfähigkeit des zweiten Teil (Umgehungsstraße) entgegenstehen. Es wird angeregt, den Lärmschutzwall zu parzellieren, um diesen den Käufern mit zu veräußern.

 

Im Beschlussvorschlag ist aufzunehmen, dass eine B-Planteilung vollzogen werden soll. Erster Teil B-Plangebiet zuzüglich zugehöriger Erschließungsstraße, (Teil der Umgehungsstraße bis B-Plangrenze). Zweiter Teil B-Plan restliche Umgehungsstraße (ab B-Plangrenze).

 

Anschließend lässt Frau Zimmer über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz entwickelt auf der Grundlage der ursprünglichen Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 27 von 2011 den Vorentwurf unter Berücksichtigung der derzeitigen Anforderungen und Zielsetzungen.

 

  1. Auf der Grundlage der Diskussion der Festsetzungen in der Planzeichnung, Teil A und im Text,  Teil B, des Bebauungsplanes wird der Vorentwurf gefertigt.

In Abhängigkeit von Umfang und Zielsetzung wird der weitere Verfahrensablauf bestimmt.

 

  1. Die Bearbeitung des B-Planes Nr. 27 erfolgt nunmehr durch das Planungsbüro Mahnel,

Adresse: Planungsbüro Mahnel, Rudolf-Breitscheid-Straße 11, 23936 Grevesmühlen.

 

  1. Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes Nr. 27 und das Leitbild zur Nutzung und Gestaltung werden unter Beachtung der dargestellten Trasse der Ortsumgehungsstraße gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  1. Es soll eine B-Planteilung vollzogen werden. Erster Teil B-Plangebiet plus zugehöriger Erschließungsstraße, (Teil der Umgehungsstraße bis B-Plangrenze). Zweiter Teil B-Plan restliche Umgehungsstraße (ab B-Plangrenze).

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage