25.04.2017 - 12 Mängelauflistung Sportverein Klütz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Madlen Ritschel
- Gremium:
- Bauausschuss der Stadt Klütz
- Datum:
- Di, 25.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Madleen Ritschel
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Es kommt zu einigen Unstimmigkeiten zwischen den Ausschussmitgliedern, ob ein Beschluss gefasst werden soll, weil es sich größten Teils um Aufgaben der laufenden Verwaltung handelt. Im Folgenden werden alle aufgeführten Punkte einzeln durchgegangen.
- Schalttafel des Abwasserpumpwerks dringend neuer Prüftermin, hier handelt es sich um Aufgaben der laufenden Verwaltung.
- Holztüren, Schuppen und Giebelseite marode, die Stadt stellt hier das Material, der Verein soll die Holztüren in Eigenleistung herrichten.
- Auffüllen Betonrecycling wird im Zuge der Maßnahme Aschebahninstandsetzung erledigt. Zur Kenntnis genommen
- Schachtabdeckung Wasserzähler, dieses ist bereits erledigt. Zur Kenntnis genommen
- Bestellung Heizöl und Bestellung von Markierfarbe, laufende Verwaltungsaufgaben.
Zu den Mängeln aus 2013 wird wie folgt entschieden:
- Unterschlag ist beim Eingangsbereich zu öffnen, Schadenbegutachtung erforderlich. Dieses sehen die anwesenden Ausschussmitglieder nicht erforderlich, hier soll darauf geachtet werden, ob erneute Setzungen in dem Bereich auftreten, ansonsten erfolgt hier keine Schadensbegutachtung bzw. Reparatur.
- Reparatur Dachrinnen sowie Fallrohre aus PVC, es wird daraufhin gewiesen, dass hier bereits Instandsetzungsmaßnahmen erforgt sind, die Dachrinnen sind funktionsfähig. Hier sind keine weiteren Maßnahmen hier zu ergreifen.
- Komplette Dacherneuerung nicht erforderlich, da das Dach dicht ist. Wird zur Kenntnis genommen
- Giebelseite links ist Ortgang zu reparieren, da Feuchtigkeit in den Dachraum eindringen kann. Hier wird ebenfalls das Material von Seiten der Stadt zur Verfügung gestellt, die Arbeitsleistung soll durch den Verein erbracht werden.
Die Beschlussvorlage wird zur Kenntnis genommen, soll nach den Hinweisen des Bauausschusses enden und an die Verwaltung zur Abarbeitung verwiesen werden.