07.03.2017 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Festlegungen werden getroffen:

  • Seite 12 der Abwägung, Punkt 3, Trauf- und Firsthöhen bleiben bestehen und werden festgesetzt.
  • Das Hinterhaus zum denkmalgeschützten Haus kann giebel- oder traufständig gebaut werden. Die konkrete Festlegung erfolgt nach dem noch erforderlichen Termin mit der Denkmalschutzbehörde.

 

Herr Heselhaus erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:

 

  1. Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Klütz unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen. Es ergeben sich

-       zu berücksichtigende,

-       teilweise zu berücksichtigende und

-       nicht zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Klütz zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              
 

  1. Das Amt Klützer Winkel wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

8

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

1

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Klaus Heselhaus

 

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Anlagen zur Vorlage