12.01.2017 - 5 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 "Anleger ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Datum:
- Do, 12.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Das Planungsbüro Mahnel stellt die einzelnen Stellungnahmen mit Besonderheiten vor. Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle Beteiligten eine Regelung herbeiführen wollen.
- Anordnung eines Wendekreises für die Müllabfuhr. Damit würde das wilde Drehen vor der Schranke am Straßenende entfallen. Entlastung des unteren B-Plan Bereiches.
- Aufgrund des Küstenschutzstreifens von 150 m sind Ausnahmeanträge für die vorhandene Bebauung einzureichen.
- Es gibt eine Forderung nach max. WE; etwa 80 Ferienwohnungen. Dieser Ansatz ist so nicht umsetzbar sondern es können nur die gebäudebezogen Wohneinheiten festgelegt werden. Daraus kann die höchstmögliche Wohnungsanzahl abgeleitet werden.
- Salzwiesen Abstimmung mit Zierow
- Stileichen festsetzen und Wald-und Baumproblematik
- Sicherstellung Brandschutz/Löschwasser/Feuerwehr
- Kommunalaufsicht fordert keine Kosten für die Gemeinde
- keine Einwände der Nachbargemeinden
BUND und NABU haben sich in der ersten Beteiligung nicht geäußert. Es wird aber davon ausgegangen, dass in der 2. Beteiligung eine Stellungnahme eingehen wird. Die K44 endet am Ortseingang Hohen Wieschendorf. Die GRZ muss aufgrund der geplanten Veranden auf dem Anleger erhöht werden.
Offen sind das Schallgutachten, die Waldproblematik und die technische Umsetzung der Mole aufgrund der Wassertiefe. Das wird separat geplant (z.B aufgeschüttet oder schwimmend). Die Vermessung liegt vor.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde Hohenkirchen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Im Rahmen der Abwägung ergeben sich
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Hohenkirchen zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Dies erfolgt mit der Beteiligung mit dem Entwurf.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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3,6 MB
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146,6 kB
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162 kB
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2,7 MB
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