30.01.2017 - 14 Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt Kl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Guntram Jung, Herr Jens Nevermann und Frau Petra Rappen erklären sich für befangen.

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Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Entleerung der Gebührenautomaten der Stadt Klütz für die Dauer vom 1. März 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018. Der öffentlich-rechtliche Vertrag verlängert sich ohne Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Kosten für die Stadt Klütz summieren sich für ein Jahr auf insgesamt ≈ 4.900,00 Euro (vorbehaltlich der Endabrechnung).

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

15

Zustimmung:

12

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

3

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: Herr Guntram Jung, Herr Jens Nevermann, Frau Petra Rappen

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Entsprechende Beschlussfassungen (Stadt / Amt) liegen vor. Die öffentlich-rechtlichen Verträge sind ausgefertigt.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3471&TOLFDNR=88882&selfaction=print