17.01.2017 - 7 Grundsatzbeschluss zum Neubau "APART - Hotel Bo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di, 17.01.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Sandra Pettkus
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Bauausschussmitglieder befassen sich ausgiebig mit den vorgelegten Planungen. Hinterfragt wurden:
1.Größ und Lage der Rezeption
Diese erscheint zu klein. Investorenseits wurde die Anfrage beantwortet und auf einen Betreiberwunsch hingewiesen.
2.APART-Hotel
Der Frühstücksraum erscheint zu klein und in den Appartements sind Küchen dargestellt. Eine Diskussion erübrigt sich dadurch, dass eine Absicherung der Gemeinde, dass keine Ferienwohnungen entstehen, grundbuchlich gesichert wird, sowie im Baulastenverzeichnis eingetragen wird.
3.Größe der Aufzüge
Die Größe der Aufzüge ist so dimensioniert, dass ein Rollstuhlfahrer mit Begleitung diesen benutzen kann.
Hierzu wurde eine Anfrage gestellt, ob auch eine Tragbahre in den Aufzug passen würde?
4.Zu- und Ablieferbetrieb
Dies ist noch zu klären und sollte möglichst nicht von der Ostseeallee aus erfolgen.
Herr Steigmann lässt sodann über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, dem Neubauvorhaben „APART – Hotel Boltenhagen“, Ostseeallee 48, Flurstück 131/9, Flur 1, Gemarkung Boltenhagen, grundsätzlich zuzustimmen.
Die Festlegung der Struktur als Aparthotelanlage ist im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis zu sichern. Die Betreibung von Ferienwohnungen ist auszuschließen.
Veränderungen und Löschungen im Grundbuch und Baulastenverzeichnis sind nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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