01.11.2017 - 8 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Klütz

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Marx beantragt, dass § 7 Abs. 2 – Entscheidung auf den Bürgermeister zu übertragen, hier sollen die alten Regelungenbestehen bleiben.

 

Herr Jung erklärt hierzu, dass dieses auch der Empfehlung des Hauptausschusses entspricht.

 

Herr Marx erklärt, dass gemäß § 9 Abs. 2 sehr hohe Kosten für die Stadt Klütz entstehen und beantragt, dass die stellvertretenden Bürgermmeister nur im Vertretungsfall eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen.

 

Herr Jung lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:

9

Zustimmung:

1

Ablehnung:

7

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

Herr Longereich teilt mit, dass Frau Palm im Hauptausschuss darauf aufmerksam gemacht hat, dass es nicht mehr „VOL“ heißt und die Verwaltung sollte dieses bis zur Stadtvertretung prüfen. Die richtige Formulierung lautet wie folgt: Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen – kurz Vergabeverordnung (VgV) dieses wird in der Hauptsatzung angepasst.

 

Ferner soll § 4 Abs. 4 nunmehr wie folgt lauten:

Anfragen der Stadtvertreter während der Stadtvertretersitzung sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden.

 

Herr Jung lässt die geänderte Beschlussvorlage mit den Änderungen des Hauptausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Klütz mit den vorgenannten Änderungen sowie den Änderungen des Hauptausschusses.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

12

davon anwesend:

9

Zustimmung:

7

Ablehnung:

0

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

Änderungen eingearbeitet und zur Genehmigung bei der uRAB eingereicht.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3461&TOLFDNR=94393&TOLFDNR=94393&selfaction=print