25.09.2017 - 27 Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines städtis...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jung erläutert die Beschlussvorlage.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt im Grundsatz:

  1. Der bestehende Leistungsvertrag über kommunale Dienstleistungen mit der Fa. Klemt endet zum 31.05.2018 und wird nicht verlängert.
  2. Es wird ein städtischer Bauhof mit Tätigkeitsaufnahme zum 01.06.2018 errichtet.
  3. Der Betriebshof des städtischen Bauhofes soll in Klütz, Lübecker Straße 20, ansässig werden.
  4. Mit dem Gebäudeeigentümer des Lagerhallenkomplexes (Standort: Lübecker Straße 20, Klütz; Eigentümer: Landwirtschaftsbetrieb Klützer Winkel e.G.) sind Verhandlungen aufzunehmen, um als Stadt Klütz das Gebäudeeigentum zu erwerben.
  5. Der städtische Bauhof wird zunächst mit 3 vollbeschäftigten Arbeitskräften geführt. Dazu sind zum 16.04.2018 eine Stelle (des Vorarbeiters) und zum 01.05.2018 zwei Stellen (Bauhofsmitarbeiter) zur Besetzung auszuschreiben.
  6. Die Haushaltsplanung 2018 für das Produkt „Bauhof“ einschließlich der Aufwendungen für die Fremdvergabe der Leistungen bis zum 31.05.2018 sind der Stadtvertretung der Stadt Klütz in der Novembersitzung 2017 vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Grundsatzbeschluss wird umgesetzt

 

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Anlagen zur Vorlage