11.07.2017 - 14 Bebauungsplan Nr. 17 a der Stadt Klütz für den ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jung lässt über die Beschlussempfehlungen des Bau- und Hauptausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, folgende gestalterische Festsetzungen im Bebauungsplan zu verankern:

  1.                                     Dächer für die Hauptbaukörper und Hauptnutzung

-          Satteldach und Mansarddach

-          Dachneigung 38 – 45 Grad

-          Im Bereich der Erschließungsstraße zweigeschossig + ausgebautem Dachgeschoss (das gilt auch für das eine hinterliegende Grundstück in Richtung Schloßstraße)

-          Die Gebäude in Richtung offene Landschaft: eingeschossig + Dachgeschoss (im Bereich der Erschließungstraße ist die Geschossigkeit zwingend vorzuschreiben)

-          Dacheindeckung, Dachziegel, Dachsteine im roten Farbspektrum, keine glasierten oder gläzenden Dacheindeckungen. Die Farben im roten Farbspektrum werden noch mit dem RAL-Katalog angepasst.

  1.                                     Regelungen für Dachaufbauten / Anbauten

-          Gauben: für die Größe der Gauben werden die Festsetzungen aus der zur Zeit in der Bearbeitung befindlichen Gestaltungssatzung übernommen.

  1.                                     Nebengebäude

-          Flachdächer, Satteldächer

-          Gründächer, Metalldächer, bituminöse Dacheindeckung

  1.                                     Aussenwände für die Hauptbaukörper und Hauptnutzung

-          Ziegelsichtige Oberfläche gelb bis rote Klinker, geschlemmt, pastellfarbend (ocker, beige, creme), weiß (gebrochen) oder zeigelrot

-          Putz: pastellfarbend (ocker, beige, creme), weiß (gebrochen) oder zeigelrot, Kombination der Oberfläche zulässig

-          Holz nur zur Aktzentuierung bis max. 20 % je Fassadenseite zulässig

-          Mansarddächer sind zwischen Traufe und Fürst grundsätzlich in Holz zulässig

-          Regelungen für Dachaufbauten / Anbauten: Holz und Dachziegel

-          Für Nebengebäude: sind ebenso Holzfassaden, Natur- oder wie o. g. Fassadenfarben zulässig

  1.                                     Einfriedungen

-          Festsetzungen nur zur Haupterschließungsachse hin:

  •              Laubholzhecken (einheimisch) bis max. 1,5 m Höhe in Verbindung mit Zäunen
  •              Türe / Tore in den Zäunen aus Holz oder Metall, Pfeiler in der Gestaltung des Hauptgebäudes oder Beton

-          Als Anpflanzungsfestsetzungen:

  •              Laubholzhecken zur Abgrenzung des Siedlungsbereiches bzw. gegenüber dem Bahnhof
  •              kleinkronige Bäume entlang der Haupterschließungsachse
  1.                                     Abfallbehälter

-          Abfallbehälter zwischen der straßenseitigen Gebäudefassade und der Erschließungsstraße sind durch berankte Pergolen oder geschnittene Hecken einzugrünen

  1.                                     Höhenlage

-          Festsetzung Oberkante-Fußboden-Erdgeschoss + 60 cm über Erschließungsstraße

 

Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass das vorliegend Baugrundgutachten aktualisiert werden muss.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

15

davon anwesend:

12

Zustimmung:

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Beschluss zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Planungsbüro weitergeleitet.

 

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Anlagen zur Vorlage