22.05.2017 - 25.3 Absicherung des alten Kaufhauses

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Herr Holst bittet die Verwaltung über das Bauordnungsamt des Landkreises die Eigentümer des alten Kaufhauses auffordern zu lassen, dass das Gebäude verkehrssicher abgesichert wird, sollte dieses durch die Eigentümer nicht erfolgen, soll dies durch das Bauordnungsamt des Landkreises NWM veranlasst werden, aber der Fußweg darf hierbei nicht gesperrt werden.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Absicherung des Gebäudes ist hinreichend erfolgt. Eine Anzeige beim Bauordnungsamt LK NWM ist nicht erforderlich.