08.11.2016 - 10 Neubau eines Einfamilienhauses in Hohenkirche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund der vorangegangenen Entscheidung in der Gemeindevertretung wird dem Bauantrag zugestimmt. Die Erschließung muss aber gesichert sein, da der B-Plan noch nicht rechtskräftig ist. Die Niederschlagsentwässerung verbleibt auf dem Grundstück.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen emfiehlt dem Bürgermeistert das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Nebenanlage auf dem Flurstück 17/7, Flur 2, Gemarkung Hohenkirchen herzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

4

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Das gemeindliche Einvernehmen wurde dem LK mitgeteilt.

 

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Anlagen zur Vorlage