16.03.2017 - 6 Beschluss zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehren...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es kommt zu einem regen Meinungsaustausch der anwesenden Gemeindevertreter. Anschließend lässt Herr Chr. Schmiedeberg über das Rederecht zur Anhörung der anwesenden Initiatoren abstimmen.

Hierüber wird mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung abgestimmt.

 

Die Mehrheit der Gemeindevertreter spricht sich für das Bürgerbegehren aus. Sie sind dafür, dass die Einwohner in wichtige Projekte der Gemeinde miteinbezogen werden. Jedoch ist dieses Projekt wichtig für die Gemeinde und stellt einen hohen Mehrwert dar.

 

Einige Gemeindevertreter sprechen sich dafür aus, dass das Bürgerbegehren abzulehnen ist, da es laut Auskunft der Rechtsaufsicht rechtswidrig ist. Einem rechtswidrigen Beschluss müssten LVB und Bürgermeister ohnehin widersprechen. 

 

Anschließend lässt Herr Chr. Schmiedeberg über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen stellt fest, dass das Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids zur Dünenpromenade unzulässig ist.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

12

Zustimmung:

7

Ablehnung:

5

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

Beschluss wurde ausgefertigt. Bescheid erteilt. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde wurde informiert und der Beschlussauszug sowie der Bescheid in Kopie übersandt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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