26.01.2017 - 9 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“ wird in der Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt.
  2. Vor dem Hintergrund gestiegener Übernachtungszahlen und unveränderten Tagesgastanreisen war ein Anstieg der Umsatzerlöse zu verzeichnen. Ertragszuwächse bei gleichzeitig gesunkenen betrieblichen Aufwendungen führten zu einem deutlich verbesserten Betriebsergebnis (+ TEUR 288). Der operative Ergebniszuwachs wurde allerdings durch einmalige und in außerordentlicher Höhe angefallene Geschäftsvorfälle aufgezehrt. Zum einen vor dem Hintergrund einer Neubewertung der Rekultivierungsverpflichtungen musste der Rückstellungsbetrag außerplanmäßig um               TEUR 282 aufgestockt werden. Zum anderen sind zusätzliche Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen an der Konzertmuschel in Höhe von etwa TEUR 100 angefallen. Das Ergebnis wurde somit in Höhe von TEUR 383 belastet, sodass ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 54 entstanden ist. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 sah einen Gewinn von TEUR 2 vor. Trotz negativem Jahresergebnis ist ein positiver Cashflow zu verzeichnen. Die Investitionstätigkeit wurde aus eigenen Mitteln finanziert. Es liegt ein positiver Saldo aus Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen in Höhe von      TEUR 176 vor.
  3. Im Grundwerk des Landesrechnungshofes MV unter Punkt 18 wird auf § 28 der Eigenbetriebsverordnung i. d .F. vom 25. Februar 2008 verwiesen, dass der Jahresabschluss einer prüfungspflichtigen Einrichtung bereits nach dem Vorliegen des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers von der Gemeindevertretung festgestellt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Freigabe des Jahresabschlussberichts durch den Landesrechnungshof.              
  4. Der Bestätigungsvermerk über die Abschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Crowe Möhrle Happ Luther GmbH, der Beschluss über die Feststellung und die beschlossene Behandlung unter Angabe des Jahresergebnisses ist öffentlich bekannt zu machen. Gleichzeitig sind der Jahresabschluss und der Lagebericht an   7 Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
  5. Entlastung der Kurdirektorin des Eigenbetriebes „Kurverwaltung Ostseebad Boltenhagen“.  
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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

10

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Zwischenbericht:

Freigabe durch den Landesrechnungshof noch ausstehend.

 

 

 

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