15.03.2017 - 6 Bearbeitungsstand Planung Strandbereich

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

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Das Büro Stadt-Land-Fluß wurden im Zusammenhang mit der Beplanung der Strandflächen eingeschaltet um naturschutzrechtliche Belange zu bewerten.  Nach einer gemeinsamen Begehung haben sie den Vorschlag unterbreitet, als Aussenstehende die positiven Dinge und die Defizite in der Gemeinde zusammenzutragen und Lösungsansätze oder die Herangehensweisen vorzustellen. Die Punkte wurden nun vorgestellt. Es gilt Regularien zu schaffen, um geordnete Strukturen zu erreichen und dem Tourismusraum über das Baurecht sichere Zustände zu verschaffen. Sinnvoll wäre ein Tourismuskonzept. Auf Nachfrage teilten die Büroinhaber mit, dass für die hier vorgestellte Leistung kein Vertragsverhältnis vorliegt. Das Konzept im strandnahen Bereich müsste Aussagen zum ruhenden Verkehr, gestalterische Festsetzungen, die Nutzung der neu entstehenden Freiflächen und das Zusammenwirken mit FFH und Vogelschutzgebiet beinhalten. Diese europäische Angelegenheit ist kurzfristig nur über Gutachten lösbar, in denen nachgewiesen wird, das Ziel und Schutzzweck dem nicht entgegenstehen. Im Einzelnen wird auf

        den Kulturradweg (Bad Kleinen-Zierow) und Ostseeradweg,

        den den staatlich anerkannten Erholungsort mit der Evaluierung und den daraus entstehenden Verpflichtungen (Auflagen),

        den Zu- und Abfahrten im Ort,

        der Gestaltung des Weges zum Strandbereich

        Bewirtung am Strand,

        Wasserwacht

        Gestaltung Dorfmittelpunkt (Lädchen hat mitgemacht) und

        Freizeitangebote (Reiterhof) umfangreich eingegangen.  

Um die Ziele der Gemeinde geordnet zu erreichen, wäre eine wichtige Teilaufgabe, ggf. Bebauungspläne auszuweisen. Somit sichert die Gemeinde Ihre Planungshoheit und nur zielführende Bauvorhaben können durch die Gemeinde gestattet werden. Als schnell umsetzbare Aufgabe wird ein B-Plan mit Ausweisung von Parkplatzflächen und und einem zu gestaltenden Gebäudebestand  gesehen In einem weiteren Schritt könnte die Beplanung des FFH Bereiches erfolgen als logische  Fortsetzung des B-Planes und aufbauend auf einem Gesamtkonzept Wohnen und Tourismus.

 

Im weiteren wird auch auf die Kosten eingegangen und eine mögliche Aufgabenstellung oder eine Zielvorgabe besprochen. Eine erste Erkenntnis wäre z.B. ein Konfliktplan. Weiterhin müsste ein Umfang definiert werden. z.B. Befragungen und wer führt diese durch. Es sollte eine Verkehrszählung erfolgen nicht nur im Winter sondern auch in der Hochsaison. Die Frage nach der Förderfähigkeit einer solch ganzheitlichen Betrachtung kann das Büro nur aus ihrer Erfahrung schildern. Überregionale Konzepte werden gefördert. Regionale, die nur knapp über den Gemeinderand ausstrahlen dagegen nicht. Dazu haben sie Beispiele vorgestellt. Auch gibt es weiterführende Mittel für überregionale Projekte.

 

Der nächsten GV ist dieser Punkt intensiv zu beraten und ein Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines Rahmenplanes vorzubereiten. Zu dieser Sitzung sind die BA/FA-Mitglieder einzuladen, um dieses noch einmal gemeinsam zu beraten.