27.09.2016 - 5 Bearbeitung Baumschutzsatzun...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Aufgrund der Anfrage der Notwendigkeit einer Baumschutzsatzung wurde durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als untere Naturschutzbehörde mitgeteilt, dass die Notwendigkeit einer Baumschutzsatzung in der jeweiligen Gemeinde entschieden wird. Sie nimmt die Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis wahr. Inhalt einer Baumschutzsatzung können dabei nur die Gehölze sein, die nicht bereits als Naturdenkmal oder über den § 18 Naturschutzausführungsgesetz / Geschützte Bäume geschützt sind. Die Ziele einer solchen Satzung ergeben sich aus § 29 Bundesnaturschutzgesetz zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes.

 

 

Es kann hier der Schutz von Baumbeständen nur innerhalb der Ortslagen wie unteranderen Ahornbäume, Kastanien, Äschen, Walnussbäume oder Nadelbäume in Hausgärten geregelt sein. Bei diesen Baumarten kann sich die Gemeinde auf eine Baumschutzsatzung berufen. Die untere Naturschutzbehörde als Fachaufsicht weist darauf hin, dass ausschließlich die Zuständigkeit bei der Gemeinde liegt und die Notwendigkeit einer Baumschutzsatzung nicht von der Fachaufsicht geprüft wird.

 

Grundsätzlich wird das Pro und Kontra einer Baumschutzsatzung diskutiert. Für das Ortsbild wichtige Bäume könnten mit einer eigenen Satzung geschützt werden. Die Ausschussmitglieder legen fest, dass die aktuelle Satzung sowie der Entwurf der Baumschutzsatzung zur Sitzung des Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschusses  der Stadt Klütz vorgelegt werden soll. Gleichzeitig soll die Statistik für die in den letzten 3 Jahren erteilten Fällgenehmigungen zugearbeitet werden und eine Übersicht von bekannt gewordenen illegalen Abholzungen.

 

Zusätzlich ist zu prüfen, wo die alten Unterlagen vom bereits erstellten Baumkataster aus den Jahren 1993 und 1994 hinterlegt sind. Es wird der Hinweis gegeben, dass diese Unterlagen nicht mehr aussagekräftig sind. Es wurden bei der Erstellung des Baumkataster Bäume erfasst, die sich nicht im Eigentum der Stadt Klütz  befunden haben.

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Die geforderten Unterlagen werden wie gefordert zugearbeitet.

01.03.2017 15:50:34 Richter, Ilona

Status auf "Erledigt" gesetzt

Vermerk:

Die Zuarbeit erfolgt zur nächsten Sitzung des WTU Ausschusses