13.09.2016 - 5 Bauleitplanung der Gemeinde Damshage...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Mahnel als beauftragtes Planungsbüro, stellt einen Zwischenbericht über die beantragten Stellungnahmen und die Nachforderungen vor und zeichnet den weiteren Werdegang auf. Große Probleme bereiten den Gemeinden die Kapazitätsbeschränkungen der Landesraumordnung bei der weiteren Entwicklung und der Ausweitung auf landwirtschaftliche Bereiche/Ackerböden. Letzteres ist bei einer Bewertungszahl von 50 Bodenpunkten annähernd ausgeschlossen. Er geht näher auf  Bebauungen unter besonderen Bedingungen und Ausschluss- sowie Öffnungsklauseln ein. Im Bestand sind vorhandene F-Pläne eine Öffnungsklausel.

Es gibt Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Bodenwertigkeit. Informationen sind auch beim Gutachterausschuss und ggf. beim Finanzamt zu erhalten. Da es keine flächendeckenden Bodenbewertungen gibt, wird notgedrungen auf eine alte Reichskarte zurückgegriffen.

 

Das zweite Problem sind die Kapazitätsbeschränkungen. Ausschließliche Betrachtung der Gemeindeentwicklung aus sich heraus. Seit 2005 sind 14 Einheiten von 18 im Betrachtungszeitraum entstanden. In Parin (B-Plan Nr. 3) werden etwa 50% der geplanten Kapazitäten frei. Maßnahmen nach BauGB § 30 (rechtskräftige B-Pläne) und §34 (innerhalb bebaute Ortsteile) sind einklagbar und deshalb von der Wertung ausgeschlossen. 

 

Am 29.09.2016 findet eine Einwohnerversammlung in Stellshagen zur geplanten Erweiterung statt. Die Fremdbeherbergung ist von der Kapazitätsdiskussion nicht direkt betroffen. Danach findet ein neuerlicher Termin mit der Raumordnung statt. Es wird auf den geplanten Parkplatz in Stellshagen eingegangen. Dazu gibt es einen Hinweis an den Landkreis, dass im Zusammenhang der vermischten Ferienhaus- und Wohngebietsdiskussion insbesondere in den ostseenahen Städten einige rechtskräftige Urteile jedoch nicht im MV vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Gesetzeslage in der Form ändern wird, dass eine Benachbarung zulässig wird. (Mischgebiet grenzt an Sondergebiet)

 

Fortsetzung im nichtöffentlichen Teil.