28.07.2016 - 5 Beschluss zur Satzung über die Gebührenerhebung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird von Seiten des FA auf ein paar kleinere Fehler hingewiesen, die zu berichtigen sind.

 

      § 6 Absatz 1 Nr. 2 der Gebührenkalkulation (Seite 5) muss berichtigt werden. Aus § 3 Absatz 1 Satz 2 wird § 3 Absatz 2 (Nr. ??)

      Der neue § 8 (Berechnung der Gebühren …) muss richtig § 7 heißen.

      § 8 (Zahlungsfälligkeit) Absatz 2: Hier muss der Schreibfehler öffentliches Interesse berichtigt werden.

 

Auf Seite 17 der Gebührenkalkulation ist der angegebene Mittelwert zu überprüfen. Dieser ist insbesondere in Zeile 1 der Kostenartenrechnung nicht nachvollziehbar.

 

Es wird der Stundensatz für Personaleinsatz von vorher 40,00 DM auf nunmehr 45,00 € hinterfragt. Herr Nevermann verweist auf die neue Gesetzgebung und die vorhandene Kalkulation Seite 19 zur Kostenstellenrechnung „Personal“.

 

Als Verbesserungsvorschlag wird für die Zukunft angeregt, die finanziellen Auswirkungen näher zu durchleuchten, insbesondere Angaben zu tätigen, welche Einnahmen möglicherweise im Vergleich zu den Vorjahren zu erwarten sind.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgenden Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Satzung über die Gebührenerhebung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Klütz inklusive der vorgenannten Änderungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0