21.07.2016 - 3.1 Wohnsitz sachkundiger Einwohner

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ein Einwohner fragt an, wo ein Finanzausschussmitglied seinen Wohnsitz hat. Dieser beantwortet die Frage.

Auf Nachfrage beantwortet Frau Pardun, dass der sachkundige Einwohner auf Grundlage des § 36 der Kommunalverfassung MV tätig werden darf.