20.07.2016 - 16 Beschluss zum weiteren Verfahren zur Auseinande...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Frau Krüger informiert ausführlich über den bisherigen Sachverhalt.

 

Es entsteht sogleich eine Diskussion, ob der Multicar mit Zubehör für die Gemeinde Damshagen gesichert werden sollte, für den Fall, dass man wieder Gemeindearbeiter einstellt. Der Buchwert des Multicars beträgt 15.000 Euro; mit Anbaugeräte wäre wohl ein Gesamtbuchwert von ca. 20.000 Euro fällig, von denen 2/3 an Klütz abgegeben werden müssten. Die Gemeindevertreter diskutieren konträr.

Frau Krüger lässt zunächst darüber abstimmen, ob Multicar und Anbaugeräte zum Buchwert  erworben werden sollten. Mit 4 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen wird dem Erwerb zugestimmt.

Nach weiterer Diskussion in dieser Sache stellt Herr Grimm den Antrag, dass eine erneute Entscheidung der Gemeindevertretung herbeigeführt werden muss, sofern der Buchwert nicht erzielbar ist. Diesem Antrag wird mit 4 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen zugestimmt.

 

Frau Krüger lässt sodann abstimmen, welche Ausstattungsgegenstände/Inventar die Gemeinde noch behalten möchte. Sie stellt die anliegende Liste per 1. Juli 2016 – mit Ausnahme der Hako Variette – zur Abstimmung. Sofern es zu Überschneidungen mit der Stadt Klütz kommt, entscheidet das Los. Mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme wird der anliegenden Liste per 1. Juli 2016 – mit Ausnahme der Hako Variette – zugestimmt.

 

Nunmehr stellt Frau Krüger die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 11. Juli 2016 zur Gesamtverfahrensweise zu Abstimmung.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

1. Auseinandersetzung über die vorhandene Ausstattung (weitere Verwendung durch die Stadt Klütz bzw. die Gemeinde Damshagen)

Die Stadt Klütz und die Gemeinde Damshagen haben Bedarf an vorhandenen Ausstattungsgegenständen angemeldet, welche sie weiterhin nutzen und in ihr Eigentum überführt haben möchten. Die Gemeinde Damshagen wird noch konkret benennen, welche Geräte sie übernehmen möchte. In ähnlicher Weise und in annähernd gleichem Umfang wird die Stadt Klütz vorgehen.

 

2. Verwertung der Maschinen und Fahrzeuge

Maschinen und Fahrzeuge sind steuerlich, zulassungs- und versicherungsmäßig abzumelden und der VEBG GmbH (Verwertungsunternehmen des Bundes) zur Veräußerung anzubieten.

 

3. Vorbereitung der Beräumung des Gebäudes und des Bauhofsgeländes

Durch den Amtsausschuss wurde die befristete (bis zu 3 Monaten) Einstellung eines „Probebeschäftigten“ für Aufräumarbeiten auf dem Bauhof beschlossen. Dieser soll zunächst „Brauchbares“ und „Unbrauchbares“ voneinander trennen, aufräumen, sortieren und umlagern sowie Verwaltungstätigkeiten für die unter Pkt. 2 beschriebenen Aufgaben (Abmeldungen, Fotodokumentation, Antragsstellungen usw.) durchführen. „Unbrauchbares“ ist nach Sichtung durch die Bürgermeister / Bauausschussvorsitzenden einer Vernichtung zuzuführen.

 

4. Verwertung sonstiger Ausstattungsgegenstände

„Brauchbare“ Ausstattungsgegenstände - soweit diese nicht für eine evl. künftige Nutzung zurückgehalten werden sollen - sind in geeigneter Weise (z.B. Versteigerung) zur Veräußerung anzubieten.

 

5. Erlöse aus der Verwertung

Die Erlöse aus der Verwertung der Ausstattungsgegenstände sind zunächst auf einem Verwahrkonto des Amtes Klützer Winkel anzusammeln und nachzuweisen. Erforderliche Aufwendungen (z.B. Containerbereitstellung zur Entsorgung, u.ä.) werden hieraus gedeckt. Der Restbestand der Erlöse soll im Verhältnis 1/3 Gemeinde Damshagen und 2/3 Stadt Klütz aufgeteilt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

7

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

 

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