23.06.2016 - 12 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Carola Mertins
- Datum:
- Do, 23.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Carola Mertins
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Folgende Dinge sind bis zur Gemeindevertretung einzufügen bzw. anzupassen:
- Am östlichen Grundstücksrand ist ein Grünstreifen einzurichten.
- Das Gebäude passt nicht zum Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung. Die Veränderungen sind abzuprüfen
- Die Schornsteinhöhe ist zu hinterfragen.
- Es sind absolute m² für die Erhöhung des Firstes für die Austrittsöffnungen von Liften festzulegen.
- Zwischen den Bauausschussmitgliedern ist unklar wieweit das Gebäude von der Straße abgerückt werden soll. Zum einen wie in der Vorlage dar gestellt, zum anderen 20 Meter
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten durch die Ostseeallee,
- im Südosten durch den östlichen Teilbereich des "Alten Sportplatzes",
- im Südwesten durch den südwestlichen Teil des "Alten Sportplatzes",
- im Nordwesten durch die Zufahrt von der Ostseeallee zum öffentlichen Parkplatz "Am Reiterhof" und zum Reit- und Fahrhof.
2. Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.
3.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
4.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.
5.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.
6.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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