23.06.2016 - 12 Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungspla...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Folgende Dinge sind bis zur Gemeindevertretung einzufügen bzw. anzupassen:

 

  1. Am östlichen Grundstücksrand ist ein Grünstreifen einzurichten.
  2. Das Gebäude passt nicht zum Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung. Die Veränderungen sind abzuprüfen
  3. Die Schornsteinhöhe ist zu hinterfragen.
  4. Es sind absolute m² für die Erhöhung des Firstes für die Austrittsöffnungen von Liften festzulegen.
  5. Zwischen den Bauausschussmitgliedern ist unklar wieweit das Gebäude von der Straße abgerückt werden soll. Zum einen wie in der Vorlage dar gestellt, zum anderen 20 Meter

 

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

1. Der Geltungsbereich des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordosten durch die Ostseeallee,

-          im Südosten durch den östlichen Teilbereich des "Alten Sportplatzes",

-          im Südwesten durch den südwestlichen Teil des "Alten Sportplatzes",

-          im Nordwesten durch die Zufahrt von der Ostseeallee zum öffentlichen Parkplatz "Am Reiterhof" und zum Reit- und Fahrhof.

 

2. Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

3.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

4.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

5.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

6.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

9

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Enthaltung:

2

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage