23.06.2016 - 11 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Geme...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Seitens des Planungsbüros Mahnel werden die beiden Varianten für die Ausweisung der Fläche Senioren-Pflegeheim am „Alten Sportplatz“ vorgestellt. Der Bauausschuss entscheidet sich dafür, mit beiden Varianten in der Vorentwurfsphase in das öffentliche Verfahren einzutreten.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  1. Das Plangebiet der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird wie folgt begrenzt:

-          im Nordosten durch die Ostseeallee,

-          im Südosten durch den östlichen Teilbereich des "Alten Sportplatzes",

-          im Südwesten durch Grünfläche,

-          im Nordwesten durch die Zufahrt von der Ostseeallee zum öffentlichen Parkplatz "Am Reiterhof" und zum Reit- und Fahrhof.

 

  1. Die Plangeltungsbereichsgrenze ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen.

 

3.Der Vorentwurf wird gebilligt und für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

 

4.Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.

 

5.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

6.Die Abstimmung mit Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

7.Das Planverfahren wird mit Einbringung von 2 Varianten durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

9

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage