12.07.2016 - 9 Sachstand- Durchführung von Maßnahmen am Strand...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Palm lässt darüber abstimmen, den anwesenden Bürgern zu diesem Punkt das Rederecht zu erteilen. Dem wird einstimmig zugestimmt.

 

Frau Palm verweist auf den Bescheid der unteren Naturschutzbehörde vom 23.06.2016. Danach wird die Herstellung von Sandflächen am Strand der Wohlenberger Wiek unter Auflagen genehmigt.

Demnach sind die Auflagen (Kompensationsmaßnahmen) sind bis zum 28.04.2017 umzusetzen.

 

Aufgrund des knapp bemessenen Zeitrahmens schlägt der Ausschuss folgendes vor:

 

1. Um die Rechtskraft des Bescheides zu verzögern, wird gegen den Bescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt (Termin: 22.07.2016). Eine Begründung wird nachgereicht.

2. Das Planungsbüro Mahnel soll umgehend prüfen, ob die beauflagten Kompensationsmaßnahmen zu erfüllen sind.

3. Es soll einen gemeinsamen Vororttermin mit Vertretern der Stadt, der Interessengemeinschaft (Vertreter Herr Bade und Herr Tscherny), des Amtes, dem Planungsbüro Mahnel und ggf. den Landkreis geben, um abzustimmen, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge umgesetzt werden.

4. Vor der nächsten planmäßigen Sitzung der Stadtvertretung am 14. August soll es eine separate Stadtvertretersitzung zum Thema „Herstellung von Sandflächen am Strand Wohlenberger Wiek“ unter dem Aspekt des Bescheides vom 23.06.2016 der unteren Naturschutzbehörde. An dieser Sitzung soll auch das Planungsbüro Mahnel teilnehmen. Des Weiteren sollen Mitglieder der Interessenvertretung Wohlenberger Wieck geladen werden. Die sachkundigen Einwohner des WTU-Ausschusses sollen über den Termin der Extra-Sitzung informiert werden.

 

 

Über den Punkt 4 lässt Frau Palm abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage