09.06.2016 - 14 Beschluss zur Neufassung einer Geschäftsordnung...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Christian Schmiedeberg erläutert den Sachverhalt. Des Weiteren informiert er darüber, dass noch kein Tonaufnahmegerät vorhanden ist und dies erst angeschafft werden müsste.

Herr H.-O. Schmiedeberg merkt an, dass im §4 Abs. 4 (Medien, Bild- und Tonaufnahmen) geändert werden soll, nur Beschlüsse und deren Abstimmung aufzunehmen und nicht die vollständige Sitzung. Die Gemeindevertreter sind sich einig, dass die Aufnahme der Beschlüsse nur für die Gremien Hauptausschuss und Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen relevant ist.

Des Weiteren ist die Aufnahme der Beschlüsse und deren Abstimmung erst nach Bestätigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung zu löschen.

Die vorgeschlagenen Änderungen für § 4 Abs. 4 werden einstimmig bestätigt.

 

Frau Meier merkt an, dass noch weitere Fehler im vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung vorhanden sind, die im Zuge einer Änderung gleich berichtigt bzw. mit aufgenommen werden können.

Im §3  Abs. 4 (Sitzung der Gemeindevertretung) heißt es die Einladung erfolgt elektronisch. Dies ist nicht richtig.

Im Laufe der Diskussion stellt sich heraus, dass in der veröffentlichten Geschäftsordnung vom 20. Mai 2015 die richtige Form der Einladung (schriftlich) aufgeführt ist. Daraufhin schlägt Herr H.-O. Schmiedeberg vor nur über die Änderungen der Geschäftsordnung abzustimmen und nicht über den gesamten Entwurf der vorliegenden Geschäftsordnung zur Beschlussvorlage, um zu vermeiden eine falsche Geschäftsordnung zu beschließen. Hierüber besteht Einigkeit.

 

Anschließend führt Frau Meier ihre Ergänzungsvorschläge weiter aus. Im § 3 Abs. 3 (Sitzung der Gemeindevertretung) ist zu ergänzen, dass die Ortsteile mit einbezogen werden "können". Dem wird einstimmig zugestimmt.

 

Des Weiteren sind den Gemeindevertretern Rechtschreib- und Grammatikfehler aufgefallen.

Im §14 Abs. 1 (Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer) fehlt hinter "äußert" ein Komma.

Im §2 Abs. 3 (Fraktionen und Zählgemeinschaften) muss es heißen: Zählgemeinschaften sind mit verschiedenen Fraktionen zulässig.

 

Herr Christian Schmiedeberg lässt sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Änderungen der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

11

Zustimmung:

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

- Inkrafttreten erfolgt mit Beschlussfassung

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Anlagen zur Vorlage

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