09.06.2016 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 "Adventu...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 mit der Gebietsbezeichnung „Adventure-Golfanlage“ nach den Bestimmungen des § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Das Plangebiet in Boltenhagen mit einer Geltungsbereichsgröße von etwa 0,4 ha befindet sich zwischen Strand- und Mittelpromenade, begrenzt im Nordwesten sowie Südosten durch Grünflächen, umfassend die Flurstücke 73/10, 73/11 und 76/1 der Flur 1, Gemarkung Boltenhagen. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Übersichtskarte dargestellt.

 

2.Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Adventure-Golfanlage im Bereich der vorhandenen alten Minigolfanlage an der Mittelpromenade geschaffen werden. Durch die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Adventure-Golfanlage“ gemäß § 11 BauNVO soll dieses Planungsziel erreicht werden.

 

3.Die Kosten des Planverfahrens trägt der Vorhabenträger. Die Gemeinde wird von allen Kosten freigehalten.

 

4.Mit der Erarbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar, Herr Hufmann, beauftragt werden.

 

5.Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

davon anwesend:

11

Zustimmung:

11

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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