21.04.2016 - 6 Löschwasserbedarfsermittlung für die Gemeinde H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 21.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:15
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Buckow erläutert den Sachverhalt. Die Gemeinden sind verpflichtet die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Im Idealfall kann die Löschwasserversorgung über das öffentliche Trinkwasserversorgungssystem abgesichert werden (Hydranten). Hierbei müssen die Vorgaben für die Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. erfüllt sein. Die Idealversorgung ist für das Gemeindegebiet als nicht realisierbar anzusehen.
In Zusammenarbeit mit der Feuerwehr der Gemeinde Hohenkirchen und dem Amt Klützer Winkel wurde eine Löschwasserbedarfsermittlung erstellt. In der Löschwasserbedarfsermittlung wurden alle Löschwasserteiche und Hydranten sowie deren Mängel aufgenommen. Ebenfalls sind auch die empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung der Löschwasserversorgung Bestandteil der Löschwasserbedarfsermittlung. Weiterhin geht Herr Buckow auf das von der Feuerwehr Hohenkirchen erarbeitete Konzept zur Lösung der Löschwasserversorgung ein. In diesem Konzept wurden alle Änderungen bzw. Aufgaben aufgeführt, die nicht gleich nach dem neuen Brandschutzgesetz (überarbeitete Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG im Dezember 2015 veröffentlicht) umgesetzt werden können.
