21.04.2016 - 28 Antrag der SPD/Linke/Hanse-Fraktion zur Aufnahm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 28
- Datum:
- Do, 21.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:35
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Christin Korn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bräunig erläutert den Sachverhalt und nennt die Vorteile des Doppelhaushaltes. Anschließend verweist Herr Bertram auf die Empfehlung von Herrn Weinkauf von der uRAB.
Es entsteht eine ausführliche Diskussion über ein Für und Wider. Die Gemeindevertreter stehen dem Doppelhaushalt insgesamt positiv gegenüber, da die Verwaltung dadurch entlastet wird und weisen darauf hin, dass das Recht einen Doppelhaushalt zu führen, als Gemeinde besteht.
Da die Auswirkungen noch unklar sind, einigen sich die Gemeindevertreter dahingehend, den Doppelhaushalt erst ab 2018/2019 zu führen.
Herr Bertram stellt den Antrag, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, den Doppelhaushalt spätestens im Jahr 2018/2019 zu führen. Des Weiteren wird der Sachverhalt in den Finanzausschuss zurückverwiesen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, einen Doppelhaushaltplan ab dem Planjahr 2018 für die Planjahre 2018/2019 aufzustellen.
Weiterhin wird die Beschlussvorlage in den Finanzausschuss zurückverwiesen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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251 kB
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