17.03.2016 - 2.2 Öffentliche Bekanntmachung des Rechnungsprüfung...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ein Bürger der Gemeinde erklärt, dass die öffentliche Bekanntmachung des Rechnungsprüfungsausschusses falsch deklariert ist. Es darf nicht heißen „Einladung zum Rechnungsprüfungsausschuss“, da somit zu einer nichtöffentlichen Sitzung eingeladen wird. Es sollte besser nur „Bekanntmachung zur Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses“ heißen.

Herr van Leeuwen teilt mit, dass dieser Hinweis bei der nächsten Einladung berücksichtigt wird.

 

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Verlauf der Sachbearbeitung:

Die öffentliche Bekanntmachung zu den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgt nach wie vor gesetzeskonform.

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