12.10.2016 - 4 Bericht der Kurdirektorin

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Wortprotokoll

Frau Bräunig übergibt das Wort an Frau Hörl.

 

Die Kurdirektorin gibt anschließend Auskunft über:

  • Stand der Erträge der Kurverwaltung zum Vergleich Vorjahr -1,40 %
  • Auswertung der Wetterdaten über Temperatur, Niederschlag und Sonnenscheindauer der Jahre 2013 bis 2016
  • Erörterung diverser Marketingaktivitäten wie Großplakatierungen in Innenstädten und Bahnhöfen, bundesweite Bus- sowie Radiowerbung, Pressereisen, Journalistenbesuche, Insertionen in Printmedien
  • Mitteilung der im Jahr durchgeführten Google Adwords Kampagnen, als auch Darstellung des Nutzerverhaltens, Nutzerzahlen und der Aktivitäten der Gäste auf der Homepage und bei facebook
  • Messebeteiligung und Promotion-Aktionen
  • Gastgeberverzeichnis 2017 und Veranstaltungskalender November 2016 bis März 2017
  • Veranstaltungshighlights 2016
  • Sachstand Seegrasanlage, Neubau Dünenpromenade, Modernisierung der Toilettenanlagen, Sanierung Strandpromenade, Grünanlagenpflege, Beseitigung Sturmschäden, Aktualisierung Masterplan
  • Personal: Saisonkräfte Kurverwaltung und Bauhof, neue Mitarbeiter Kurverwaltung und Bauhof, neuer Student in Kurverwaltung
  • Kenntnissetzung mehrerer Vandalismus-Schäden innerorts, Einbruch bzw. Aufbruch Parkautomat Parkplatz „Am Reiterhof“ und DLRG-Hauptwache

 

Frau Bräunig bedankt sich und bittet vor Fragestellungen um das Rederecht der Mitarbeiter der Kurverwaltung und des Amtes Klützer Winkel.

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:

 

Herr Steigmann fragt an, ob der leichte Rückgang beim Kurbeitrag auf die Verschiebungen der Sommerferien zurück zu führen ist.

 

Frau Hörl hält das eher für eine Mutmaßung und verweist auf noch weitere beeinflussende Kriterien.

 

Schockiert äußerten sich die Kurbetriebsausschussmitglieder über die Vandalismus- und Einbruchschäden.

 

Herr Hacker erkundigt sich, ob man nicht Investoren findet oder das Geld der Dünenpromenade sinnvoller für ein Schwimmbad, eine Kegelbahn, einen Indoorspielplatz oder einem Kino verwenden könnte.

 

Frau Bräunig erläutert, dass die Förderung der Dünenpromenade zweckgebunden ist und nicht für andere Investitionen geltend gemacht werden kann.

 

Die Kurbetriebsausschussmitglieder tauschen Ihre Meinungen zu ambulanten Kuren als saisonverlängernde Maßnahme aus, gehen kurz auf den Gesundheitstourismus ein und sind sich einig, dass es eher rückläufig ist und nicht eine Chance auf Saisonverlängerung.

 

Herr Claus erkundigt sich, warum in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen keine neuen Investoren für neue Projekte gefunden werden und fragt sich ob es an der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen selbst liegt. Ebenso legt er die lange Phase von Projekten, wie der Buhnenbau, Neubau Dünenpromenade, Festlegung Standorte für Neubau von Toiletten und den notwendigen Erhalt der Ostsee-Therme dar.

 

Frau Bräunig erläutert den langjährigen Werdegang sowie die gefassten Beschlüsse zum Neubau der Dünenpromenade und teilt mit, dass es nach 3 Jahren immer noch nicht abschließend geklärt ist. Weiterhin weist sie Herrn Claus auf die gefassten Beschlüsse zur Ostsee-Therme hin.

 

Bezüglich der Ostsee-Therme bitten die Kurbetriebsausschussmitglieder um erneute Beratung.  

 

Die Kurbetriebsausschussmitglieder sind sich einig, dass die Einwohnerversammlung für den Neubau der Dünenpromenade sehr wichtig und aufschlussreich, aber auch viel zu spät war. Man ist sich ebenso einig darüber, dass man in der Gemeindevertretung Ostseebad Boltenhagen generell immer sehr viel zerredet.

 

Nach reger Diskussion äußern sich alle Kurbetriebsausschussmitglieder positiv und werden bei der nächsten Gemeindevertretersitzung sich für den Neubau der Dünenpromenade  positionieren.

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

davon anwesend:

5

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Enthaltung:

0

Befangenheit:

0

 

Entsprechend § 24 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg Vorpommern haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen: