03.03.2016 - 5.2 Aufwandsentschädigungen für Verbandsversammlungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Datum:
- Do., 03.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
ZU TOP 13 der Protokollkontrolle informiert Herr Hacker, dass nicht er, sondern Kai Dunkelmann nach Aufwandsentschädigungen für Termine beim Wasser- und Bodenverband gefragt hat.
Da für Verbandsversammlungen keine Aufwandsentschädigungen in der Verbandssatzung geregelt ist, schlägt Herr Schmiedeberg vor, die Hauptsatzung entsprechend anzupassen.
Verlauf der Sachbearbeitung:
- Rücksprache mit uRAB ist am 18. April 2016 erfolgt;
- gemeindliche Hauptsatzung kann immer nur die Aufwandsentschädigung für eigene Ausschuss-/Gemeindevertretertätigkeit regeln kann;
- Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Verbandsversammlungen in anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts wird ausschließlich in dem jeweiligen Satzungsrecht der Körperschaft geregelt;
