03.03.2016 - 2.6 Werbetafeln Strandpromenade

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ein Einwohner bemängelt die Werbetafeln an der Standpromenade 34 und merkt an, dass hier gegen die Gestaltungssatzung verstoßen wird. Herr Schmiedeberg erklärt, dass Werbetafeln/Schilder ab einer Größe von 1 m² genehmigungspflichtig sind.  Verstöße können beim Amt gemeldet werden. Diese werden dann an den Landkreis (Ordnungsbehörde) weitergeleitet, der den Rückbau veranlassen kann.

Reduzieren

Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

Sachverhalt wurde dem LK NWM angezeigt

 

 

Online-Version dieser Seite: https://kluetzer-winkel.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=3214&TOLFDNR=83102&selfaction=print