03.03.2016 - 2.4 Gestaltungssatzung

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Wortprotokoll

Ein Einwohner hinterfragt, wer Verstöße gegen die Satzung verfolgt. Herr Schmiedeberg erklärt, dass der Landkreis Nordwestmecklenburg für die Verfolgung zuständig ist. Üblicherweise zeigt die Verwaltung Verstöße beim Landkreis an.

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Verlauf der Sachbearbeitung:

 

 

 

29.04.2016  12:33:32    Pettkus, Sandra 

Status auf "Erledigt" gesetzt

 

 

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