16.02.2016 - 12 Grundsatzbeschluss Hotelvorhaben Dünenweg
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verfasser: Julia Tesche
- Datum:
- Di., 16.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Schirm, von der Firma EWS, der als Investor eines Hotels für dieses Grundstück auftritt, erläutert sein Vorhaben. Der Bauausschuss äußert sein Unverständnis bezüglich der Auslastung des Grundstückes, der Architektur des Gebäudes (Eingangsbereich), der Bildung von Wohneigentum bzw. Eigentum, der Doppelzimmer und Appartements, die Größe des Wellnessbereiches (Schwimmbecken) sowie der Zuwegung der Tiefgarage (Lieferverkehr). Die Diskussion entwickelt sich sehr kontrovers. Anschließend lässt Herr Steigmann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Boltenhagen beschließt folgenden Grundsatzbeschluss, nachfolgend aufgeführte bauliche Festsetzungen sind im Bebauungsplan 20.1. hinsichtlich des vorgestellten Vorentwurfs für das Hotelvorhaben zu ändern.
Nutzungsschablone:
- GFZ 0,9 -Erhöhung auf 1,4
- TH 6,0m - Erhöhung auf mind. 9,40m bzw. 10,30m unter Berücksichtigung der
Brüstung des Staffelgeschosses / Erhöhung auf 12,60m im Bereich des Staffelgeschosses und der Treppenhäuser
- FH 13,0m - Erhöhung auf mind. 13,40m bei ca. 6° geneigtem Dach oder Flachdach
(0°dann evtl. 13,0m möglich)
- Dachformen - SD, KWD, MD, PD, FD, auch Staffelgeschoss
- Dachneigung - DN 0° - 60°
Teil B Text:
- 1. Art und Maß der baulichen Nutzung
1.5 - Bestätigung, dass kein Teilungsverbot im Sinne des WEG verhängt wird.
- 2. Flächen für Stellplätze und Garagen
2.1 - Änderung: oberirdisch angeordnete Stellplätze als Ergänzung zur Tiefgarage im
Bereich der Grünflächen notwendig.
2.3 - In den festgesetzten privaten Grünflächen werden Stellplätze zugelassen.
- 7. Festsetzungen über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen
- Anpassung der äußeren Gestaltungsvorschriften an die Möglichkeit eines
Staffelgeschosses mit Pult oder Flachdach (Deckung, Dachaufbauten, Dachüberstand)
- Fensterformate und -teilungen ohne Sprossen moderner und großflächiger
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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661,3 kB
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