03.11.2016 - 10 B- Plan Nr. 15 der Stadt Klütz 3. Änderung Gewe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Nutzungskonzept sind bei den Trauf- und Firsthöhen die Ausdrücke minimal gegen maximal auszutauschen.

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Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt folgende Beschlussfassung:

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt:
 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Klütz fasst den Aufstellungsbeschluss der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15. Das Plangebiet befindet sich unmittelbar an der Landesstraße. 

 

  1. Die Planbereichsgrenzen sind in der Übersicht dargestellt. Der Bereich wird begrenzt:

-          im Norden durch die Landesstraße L01 bzw. den begleitenden Geh- und

Radweg

-          im Osten durch Grünflächen,

-          im Südendurch das Gebiet der Satzung über den B-Plan Nr. 21, Teil 1,

Ferienanlage Wohlenberg.

 

  1. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung von Voraussetzungen für Einrichtungen der touristischen Infrastruktur und der Errichtung von dafür erforderlichen Gebäuden. Die Anordnung der Gebäude und der Stellplätze wird im Verfahren abgestimmt.

 

  1. Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

gesetzl. Anzahl der Vertreter:

11

davon anwesend:

9

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Enthaltung:

1

Befangenheit:

0

 

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Bericht zum Stand der Umsetzung an die Politik:

 

 

Geht in die nächste Stadtvertretung am 28.11.2016

 

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Anlagen zur Vorlage