10.03.2016 - 24.1 Anleger Wohlenberg

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Der Anleger befindet sich in der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Klütz. Die Schilder „Betreten verboten“ - „Lebensgefahr“ sind unverzüglich wieder aufzustellen.